2 fach erstreckter Frist (pag. 241 f.; pag. 245 f.) Stellung (pag. 247 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 3. Juni 2019 auf die Einreichung einer Replik (pag. 260 f.). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller ADMAS-Auszug, ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 216; pag. 221 f.; pag. 232 f.; pag. 235 f.).