2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 169). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 19. Dezember 2018 (pag. 195 f.) erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 10. Januar 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Freispruch von der Anschuldigung der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (pag. 205 f.). Gestützt auf die Verfügung vom 14. Januar 2019 (pag.