1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. September 2018 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung infolge Rückzugs der Strafanträge ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 163, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).