Nur wenige Monate nach seiner Entlassung habe er diverse Vermögensdelikte begangen. Daraufhin sei er am 8.4.2014 vom Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilt worden. Die dem Urteil vom 27.1.2017 zugrunde liegenden Taten habe der Beschwerdeführer zwischen Frühling 2013 und dem 1.5.2014 – mithin während laufenden