119 ff.). 14.3 Der Beschwerdeführer verbüsst derzeit folglich eine Freiheitsstrafe von insgesamt 9 Jahren und 3 Monaten. Er befindet sich seit dem 15.10.2013 in Untersuchungshaft bzw. seit dem 12.1.2015 im Strafvollzug. Am 17.3.2015 trat er in die JVA Thorberg ein. Das ordentliche Vollzugsende datiert vom 14.1.2023, wobei der Beschwerdeführer am 14.12.2019 zwei Drittel seiner Strafe vollzogen haben wird (vgl. amtliche Akten BVD pag. 150 f.).