3 tersuchungshaft von 198 Tagen, verurteilt (amtliche Akten BVD pag. 29 ff.). Am 27.1.2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschwerdeführer erneut wegen mengen- und gewerbsmässig begangener Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten bzw. 3 Jahren und 9 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8.4.2014 sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 256 Tagen (vgl. amtliche Akten BVD pag. 119 ff.).