218 ff.), verwiesen werden. 14.2 Der Beschuldigte wurde am 8.4.2014 vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen mengen- und gewebsmässig begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetzes [BetmG; SR 812.121], Betrugs, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen sowie der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Un-