4. Am 21.12.2018 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 23.11.2018 und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 18 541 pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 23. November 2018 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei in den offenen Vollzug zu versetzen. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des Unterzeichnenden als sein unentgeltlicher Rechtsbeistand für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren zu gewähren.