1. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 32 2. Für die amtliche Verteidigung von A.________ im Verfahren BK 18 51 wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 1‘526.45 (inklusive Auslagen und MWST) ausgerichtet.