4. zu den nach Massgabe seines Unterliegens anfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00. 30 IV. 1. Die auf die Schuldsprüche entfallende Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: