Für die amtliche Verteidigung von A.________ wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 3‘911.60 (inklusive Auslagen und MWST) ausgerichtet. 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 15. April 2015 in E.________, z.N. von D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 550.00, an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 1‘303.50 (inklusive MWST und Auslagen) ausgerichtet.