1. das Strafverfahren gegen A.________ 1.1 wegen wiederholten Tätlichkeiten, angeblich begangen am 15. April 2015 in E.________, z.N. von D.________; 1.2 wegen mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, angeblich begangen in der Zeit vom 16. April 2015 bis 12. Mai 2015 in E.________, z.N. von F.________; 1.3 wegen Übertretung gegen das Sozialhilfegesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1. September 2013 bis Oktober 2014 in E.________; eingestellt wurde unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘650.00, an den Kanton Bern.