29. Rechtsanwalt B.________ ist für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im Verfahren BK 18 51 eine Entschädigung von CHF 1‘526.45 (inklusive Auslagen und MWST) auszurichten. 28 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 20. September 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als