_ ist deshalb zu kürzen. Eine Genehmigung auf der Basis eines Aufwandes von 20 Stunden erweist ist als angemessen (Kürzung des Aufwands für die Berufungsbegründung um 5 Stunden und Streichung der Kanzleiarbeiten um Umfang von 0.5 Stunden. Demgegenüber ist der in der Kostennote nicht enthaltene Aufwand für die Lektüre des Urteils und Abschlussarbeiten mit 1.5 Stunden aufzurechnen). Dies führt zu einem amtlichen Honorar in oberer Instanz von CHF 4‘000.00 zuzüglich Auslagen von CHF 74.00 (CHF 11.60 + CHF 0.40 x 156) sowie MWST von 7.7 %, insgesamt ausmachend CHF 4‘387.70. (3)