26 instanz. Die für die Ausarbeitung der Berufungsbegründung geltend gemachten insgesamt gut 17.5 Stunden erweisen sich deshalb im Vergleich zu ähnlichen Fällen als zu hoch. Zudem weist die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ im Umfang von einer halben Stunde auch Honorar für Kanzleiarbeiten aus (z.B. Zustellung an Klient oder Aktenablage). Die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ ist deshalb zu kürzen.