___ auf ein Honorar von ca. CHF 6‘800.00, was einem Ausschöpfungsgrad von ca. 54% entsprechen würde. Rechtsanwalt B.________ rechnet dabei mit einem Stundenansatz von CHF 280.00. Bei einem üblichen Honorar von CHF 250.00 pro Stunde würde das volle Honorar ca. CHF 6‘000.00 betragen und der Ausschöpfungsgrad würde sich auf ca. 48% belaufen. Diese beiden Berechnungen weisen auf ein überhöhtes Honorar hin. Aussergewöhnliche Gründe für einen ausnahmsweise höheren Ausschöpfungsgrad sind nicht ersichtlich. Es stellten sich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht die gleichen Probleme wie vor der Vor-