26. Amtliche Entschädigung 26.1 Rechtsanwalt B.________ Zur Bestimmung der noch auszufällenden amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ ist zunächst der angemessene Aufwand vor erster (1) und vor oberer (2) Instanz festzulegen. Alsdann ist die so bestimmte amtliche Entschädigung auf die Einstellungen und Freisprüche (3) sowie auf die Schuldsprüche (4) aufzuteilen. (1) Die Vorinstanz reduzierte den von Rechtsanwalt B.______