Die restlichen vier Fünftel der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 3‘536.00, trägt der Kanton Bern (Art. 423 StPO). Davon wurden erstinstanzlich bereits CHF 1‘650.00 für die Einstellungen und CHF 550.00 für den Freispruch rechtskräftig ausgeschieden. Die Kammer hat daher bloss noch über die verbleibenden CHF 1‘336.00 zu verfügen.