24. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist zu einer bedingten Geldstrafe von 56 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 1‘680.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 420.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) zu verurteilen. Die Probezeit für die bedingte Geldstrafe wird auf 2 Jahre festgesetzt.