20. Asperation für mehrfache Beschimpfung Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe (bis zehn) anderer Personen als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» bezeichnet, eine Strafe von 10 Tagessätzen vor. Erfolgt die Handlung gegenüber dem Geschädigten allein, so soll die Strafe 5 Tagessätzen betragen (S. 48). Vorliegend äusserte der Beschuldigte die Beschimpfungen zwar nur gegenüber F.________, dafür aber mehrfach und über einen längeren Zeitraum. Insgesamt ist gemäss Strafbefehl und den Screenshots auf pag. 170 ff. von mindestens vier Beschimpfungen auszugehen.