23 19. Einsatzstrafe für Drohung vom 16. bis 30. April 2015 Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der in einer kriselnden Beziehung der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht, worauf die Partnerin Angst bekommt und sich wegen des zur Gewalt neigenden Täters kaum mehr auf die Strasse traut, eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor. Erhöhend sollen sich dabei insbesondere immer wieder geäusserte Drohungen (sogenannter Stalkingeffekt) auswirken (S. 49). Vorliegend bedrohte der Beschuldigte F.___