20 in einem Zustand des Hasses geschrieben habe. Die Mitteilung, die Adresse in Erfahrung gebracht zu haben, und dies gegen den Willen von D.________, sei als bedrohlich zu qualifizieren. Es sei nachvollziehbar, dass D.________ dies als in Aussicht Stellen eines schweren Nachteils aufgefasst habe, der auf ihre körperliche und seelische Integrität ausgerichtet gewesen sei. D.________ gebe denn auch an, dass die Textnachricht in ihr Angst, Unsicherheit und eine gewisse Panik ausgelöst habe.