14.2 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Der Anklagesachverhalt ist unbestritten und wird durch die vorhandenen Beweismittel gestützt (Abbildung auf pag. 219; «Die SMS ist von mir», pag. 216 Z. 66; «Was steht in der SMS? – ‹[…] Soll ich zu dir nachhause kommen, wenn du keine Antwort gibst bis morgen›», pag. 216 Z. 68 ff.; «‹Muss ich unbedingt vorbeikommen zu dir nach hause? […] Wenn du nicht antwortest BIS morgen›», pag. 223 Z. 125; «Ich nehme die Drohung ernst. Sie macht mir Angst. Er wurde schon gewalttätig und ich traue es ihm wieder zu», pag. 223 Z. 153 f.; «Es hat schon etwas Panik ausgelöst», pag. 519 Z. 45 f.).