19 chen Abend mit ihrem neuen Freund F.________ gesehen. Seither habe er ihr immer wieder SMS geschrieben. Dabei sei es zunächst um eher belanglose Sachen gegangen (pag. 222 Z. 109 – 119). Am 3. November 2015 habe sich sodann aber folgender Sachverhalt ereignet (siehe Strafbefehl pag. 273 ff.): A.________ schrieb seiner Frau D.________ [am 3. November 2015] eine SMS, in welcher er diese fragte, ob er zu ihr nach Hause kommen solle, wenn sie bis am nächsten Tag keine Antwort gebe, er habe ihre Adresse. Diese Mitteilung versetzte D.__