_ sind ebenfalls nicht unglaubhaft. Ins Auge springen insbesondere die zahlreichen Selbstbelastungen bzw. Entlastungen des Beschuldigten anlässlich seiner vorinstanzlichen Einvernahme («Ich war ziemlich geladen», pag. 400 Z. 28; «Ich hatte sicher ein aggressives Auftreten und kam nicht lieb rüber», pag. 400 Z. 35; «Ja, er wollte mich zuerst etwas beruhigen», pag. 400 Z. 44). Des Weiteren beschreibt er eigene Gedankengänge, seine Gefühlslage und Unverstandenes («Es war eine aggressive Stimmung zwischen uns. […] Auch ich habe mir überlegt, ihn zu schlagen. Ich war einigermassen bereit dazu. Ich hatte aber eine zu hohe Hemmung, da es immer noch mein Vater ist. Ich konnte nicht verste-