Ich bin hinausgetreten und wollte mit ihm sprechen. Er wich zurück und dahinter war die Treppe. Er stürzte hinunter», pag. 508 Z. 10 ff.). Dennoch ist festzustellen, dass sich der Beschuldigte verschiedentlich in ein besseres Licht zu rücken versuchte. So gab er beispielsweise verharmlosend an: «Ich bin hinausgetreten und wollte mit ihm sprechen», (pag. 508 Z. 12 f.), «Wissen Sie, ich habe nicht beabsichtigt ihn zu schlagen, aber vielleicht hat er gedacht, dass ich ihn schlagen wolle» (pag. 508 Z. 16 f.) und: «Ich hatte nicht einmal Zeit ihm zu helfen» (pag. 508 Z. 22). Die Aussagen von C.________ sind ebenfalls nicht unglaubhaft.