Es liegt auf der Hand, dass sich der Blick des Beschuldigten in dieser Situation auf die Augen des sich in Boxerhaltung befindenden C.________ versteifte, um einen allfälligen Schlag von diesem antizipieren zu können. Es wäre lebensfremd anzunehmen, der Beschuldigte hätte in diesem Augenblick auf den Boden geschaut. Vor diesem Hintergrund wirkt seine Erzählung durchaus selbsterlebt: Er beschrieb lediglich das, was er beobachtet hatte («Wieso stürzte er selbst?» – «Das weiss ich auch nicht. Er wollte mit mir ein Spiel spielen oder mir Angst machen. Er war laut und hat seine Haltung eingenommen. Ich bin hinausgetreten und wollte mit ihm sprechen.