17 pag. 507 Z. 47 ff.). Zwar trifft es zu, dass der Beschuldigte keine Antwort darauf geben konnte, wieso C.________ die Treppe runter gefallen sei. Das ist allerdings nicht weiter verwunderlich. C.________ nahm die Haltung eines Boxers ein (pag. 400 Z. 38 ff.) und war «ziemlich geladen» (pag. 400 Z. 28). Die Stimmung zwischen den beiden war aggressiv und es ging fast schon in Richtung einer Schlägerei (pag. 400 Z. 16 f.). Es liegt auf der Hand, dass sich der Blick des Beschuldigten in dieser Situation auf die Augen des sich in Boxerhaltung befindenden C.______