__ eigenverschuldet die Treppe runtergefallen sei. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass C.________ wutentbrannt und mit erhobenen Fäusten in regelrechter Boxermanier den körperlich unterlegenen Beschuldigten attackiert habe. Dieser habe mit unmittelbar bevorstehenden Faustschlägen seines Sohnes rechnen müssen.