_ verkenne die Vorinstanz, dass diese teilweise logisch inkonsistent seien. So habe er anlässlich der Hauptverhandlung einerseits ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt damit gerechnet, dass es zu Gewaltausbrüchen kommen werde (pag. 399 Z. 42 f.). Andererseits habe er zu Protokoll gegeben, dass die Stimmung aggressiv gewesen und es fast schon in Richtung einer Schlägerei gegangen sei, wobei er sich überlegt habe, seinen Vater zu schlagen (pag. 400 Z. 16 f.).