Seine Aussagen deckten sich auch – bis kurz vor und nach dem Treppensturz – mit denjenigen von C.________. Der Beschuldigte habe Gespräche und spezifische Interaktionen wiedergegeben und sich zudem selber belastet, indem er angegeben habe, seinen Sohn provoziert und indirekt zum Kampf herausgefordert zu haben. Die Vorinstanz sei richtigerweise zum Schluss gekommen, die Aussagen des Beschuldigten bis kurz vor dem Sturz seien logisch, nachvollziehbar und detailreich und er habe zudem Gespräche wiedergegeben. Es sei schliesslich zu betonen, dass der Beschuldigte nie angegeben habe, von C.___