13.4 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bringt dagegen vor, die Aussagen des Beschuldigten wirkten insgesamt sehr glaubhaft: Er habe von Beginn an ausgesagt, der Privatkläger sei «beim Zurückweichen» auf dem schmalen Hochparterre an der K.________ [Strasse] die Treppe runter gefallen. In seinen späteren Aussagen habe er diesen Geschehensablauf widerspruchsfrei bestätigt. Seine Aussagen deckten sich auch – bis kurz vor und nach dem Treppensturz – mit denjenigen von C.________.