15 Gegen die Behauptung, C.________ sei aufgrund von Alkoholkonsum gestürzt, spreche der Umstand, dass weder der Beschuldigte noch C.________ von Gleichgewichtsproblemen von C.________ berichtet hätten. Zudem ergebe eine Berechnung, dass C.________ bei einem Körpergewicht von 70 Kilogramm und einer Trinkmenge von 1 Liter Bier eine Blutalkoholkonzentration von ca. 0.5 Gewichtspromillen aufgewiesen habe, wobei in den zwei Stunden vor der Tat bereits Alkohol abgebaut worden sei.