___ in einem schlechteren Licht darzustellen. Der Beschuldigte habe zudem in keiner Aussage nachvollziehbar darlegen können, warum C.________ nach hinten hätte ausweichen oder zurückgehen sollen, wenn er den Beschuldigten hätte angreifen wollen und sich selbst keinem Angriff ausgesetzt gesehen hätte. Weiter sei nicht nachvollziehbar, warum C.________ bei der vom Beschuldigten beschriebenen Ausgangslage nach dem Sturz hätte wegrennen sollen.