13.2 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass C.________ ohne direkte physische Einwirkung durch den Beschuldigten rückwärts die Treppe runterfiel und sich dabei Kontusionen an Hand und Hüfte zuzog. Der Beschuldigte bestreitet jedoch, den Sturz von C.________ durch Schlag- und Trittversuche gegen ihn verursacht zu haben (pag. 678 Rz. 31).