Gemäss Strafbefehl vom 23. Januar 2017 (pag. 273 ff.) wird dem Beschuldigten folgender Sachverhalt vorgeworfen: A.________ versuchte seinen Sohn, C.________, auf dem Hochtrottoir an der K.________ [Strasse] mit der Faust zu schlagen und diesem Fusstritte zu verpassen, worauf C.________ dem Faustschlag und den Fusstritten auswich und dabei die Treppe vom Hochtrottoir hinunter fiel. C.________ zog sich dabei eine Handkontusion und eine Hüftkontusion zu, was A.________ mit seinem Verhalten in Kauf nahm.