___ aufpassen und nicht auflegen solle, ansonsten würde etwas passieren. Zu beachten ist schliesslich auch der feindselige Kontext der Äusserungen: sie waren Ausdruck des Zorns des Beschuldigten gegenüber dem neuen Partner seiner ehemaligen Ehefrau und jeweils begleitet von einem Schwall an Beschimpfungen. Gesamthaft stellen all diese Äusserungen zusammen eine schwere Drohung i.S.v.