Die Ausdrücke «Fike ganz damje lebe» [angeklagt: «Ich werde dein ganzes Leben ficken»], und «andvort gibe süsch ich kome klajk ver bi den Mus andvort gr» [angeklagt: «Ich werde vorbei kommen, wenn du keine Antwort gibst»] tragen in diesem Kontext zudem klar die implizite Androhung körperlicher Gewalt in sich und sind ohne weiteres geeignet, den Adressaten in Angst und Schrecken zu versetzen. Das Gleiche gilt für die vom Beschuldigten anlässlich des Telefongesprächs vom 16. April 2015 geäusserten Worte, wonach F.________ aufpassen und nicht auflegen solle, ansonsten würde etwas passieren.