Die Verteidigung bringt im Wesentlichen vor, mit den Ausdrücken «keine Ruhe haben» und «das Leben ficken» würden nicht etwa tätliche Übergriffe angedroht, sondern lediglich fortlaufenden Telefonterror. Ein solcher stelle zwar eine Übertretung nach Art. 179septies StGB (Missbrauch einer Fernmeldeanlage) dar. Gemäss