__ solle aufpassen, ohnehin von untergeordneter Bedeutung und scheint geradezu «mild». Es ist daher nicht ersichtlich, wieso F.________ gerade in dieser Beziehung lügen sollte. Schliesslich hat auch der Beschuldigte den Vorwurf nie bestritten und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausgesagt, die Vorwürfe gemäss Anklagesachverhalt seien allesamt wahr (pag. 510 Z. 40 ff.). Die Kammer geht folglich vom Anklagesachverhalt aus.