III. Drohung vom 16. bis 30. April 2015 11. Sachverhalt und Beweiswürdigung 11.1 Anklagesachverhalt Als D.________ in Folge des Streites mit dem Beschuldigten am 16. April 2015 zu F.________ zog, löste dies einen Schwall von Textnachrichten und Telefonanrufen seitens des Beschuldigten an F.________ aus. Offenbar belästigte er diesen zu jeder Tageszeit, aber vor allem in der Nacht. Am 30. April 2015 erstattete F.________ schliesslich Anzeige gegen den Beschuldigten.