_ nahm seiner Frau D.________ deren Mobiltelefon […] weg und versteckte [es]. Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die Anklage hat die der beschuldigten Person zur Last gelegten Delikte in ihrem Sachverhalt so präzise zu umschreiben, dass die Vorwürfe in objektiver und subjektiver Hinsicht genügend konkretisiert sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_570/2019 vom 23. September 2019 E. 2.2.1). Kernstück der Anklageschrift bildet die Darstellung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat.