II. Sachentziehung 9. Sachverhalt und Beweiswürdigung Am 15. April 2015 kam es zum Streit zwischen dem Beschuldigten und D.________, in dessen Folge D.________ aus der Wohnung des Beschuldigten auszog und sich zu F.________ begab. Am darauf folgenden Tag erschien sie am Schalter der Polizeiwache [Ort] und erstattete Anzeige gegen den Beschuldigten wegen wiederholter Tätlichkeiten, Drohung in einer Beziehung und Sachentziehung. Gemäss ihren Angaben sei es am Vorabend zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Beschuldigten gekommen. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass ihr [Anmerkung: damaliger]