Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 569 f.), genauso wie für die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel zu den einzelnen Vorwürfen (pag. 571 – 573, 577 – 579, 581 – 583).