Nach einem Streit zeigte D.________ den Beschuldigten wegen wiederholter Tätlichkeiten, Drohung in einer Beziehung und Sachentziehung an und zog noch am gleichen Tag zu F.________ (zum Ganzen pag. 221 Z. 50; pag. 222 Z. 96 ff.; pag. 11 Z. 151 ff.). Aufgrund dieser Hintergrundgeschichte werden nachfolgend die zu beurteilenden Vorwürfe – in Abweichung zur erstinstanzlichen Urteilsbegründung – in chronologischer Reihenfolge abgehandelt. Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.