8. Vorbemerkungen zu den Anklagepunkten Die vorliegend zur Diskussion stehenden Delikte (Sachentziehung vom 15. April 2015 z.N. von D.________, Drohung vom 16. bis 30. April 2015 z.N. von F.________, einfache Körperverletzung vom 29. September 2015 z.N. von C.________, Drohung vom 3. November 2015 z.N. von D.________) haben ihren Ursprung allesamt im gleichen Beziehungskonflikt. Der Beschuldigte ist der ehemalige Ehemann von D.________ (ehemals: [mit Nachnamen von A.________]), F.________ deren neuer Partner. Der Beschuldigte und D.________ heirateten im Jahr 1989 und haben zusammen vier Kinder, darunter die Zwillinge C.