In der Praxis erfolgt die Unterzeichnung des Formulars in der Regel vor der Einvernahme, zumal ansonsten für letztere bei Antragsdelikten überhaupt kein Anlass bestünde. Jedenfalls kann der Zeitpunkt der Einvernahme um 10:00 Uhr morgens kaum als übermässig früh und eine Dauer von etwas mehr als einer Stunde nicht als ermüdend lang bezeichnet werden. Des Weiteren wurde ebenfalls nicht nachvollziehbar dargetan, weshalb D.________ erst am 14. Dezember 2017 (pag. 341), also rund 2.5 Jahre nach ihrer Verzichtserklärung, ihren angeblichen Willensmangel erkannt haben will.