Aus dem systematischen Aufbau des Formulars geht weiter hervor, dass sich die Privatklage (Titel, 1. Kästchen) in einen Straf- und einen Zivilpunkt (2. und 3. Kästchen) unterteilt und die dabei genannten Parteirechte («Akteneinsicht, Beweisantragsrecht, Teilnahme an Verhandlungen, Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln etc.») nur in Anspruch genommen werden können, wenn entweder das 2. oder das 3. Kästchen angekreuzt wird (bzw. zivilrechtliche Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn das 3. Kästchen angekreuzt wird). D.________ musste daher – auch als juristischer Laiin – klar sein, dass sie durch Ankreuzen des 1. Kästchens und Leerlassen des 2. und 3. Kästchens unwiderruf-