2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Für die amtliche Verteidigung von A.________ im Beschwerdeverfahren wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 1‘526.45 (inkl. MwSt und Auslagen) ausgerichtet (siehe Ziff. 3.2.des Beschlusses Obergericht Bern, BK 18 51). 4. [Eröffnungsformel]