Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 3‘911.60 (inkl. MwSt und Auslagen) ausgerichtet. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 15.04.2015 in E.________, z.N. D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 550.00, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 400.00.